Baugenehmigung für ein Saunahaus? Was Sie vor dem Kauf Ihrer Gartensauna wissen sollten!

Fjordholz Saunahaus Modell Mosso

Sie wollen wissen, ob Ihr geplantes Saunahaus im eigenen Garten eine Baugenehmigung benötigt? Oder kann es vielleicht genehmigungsfrei errichtet werden? Die Antworten auf diese Fragen sind komplexer, als man denkt! Die Vorschriften unterscheiden sich nicht nur zwischen Bundesländern, sondern auch je nach Standort, Bauweise, Heizungsart und geplanter Nutzung. Mal genügt eine einfache Bauanzeige, mal ist ein vollständiger Bauantrag erforderlich, und manchmal sind selbst kleinste Details entscheidend. Dieser Ratgeber beleuchtet die zentralen Aspekte und zeigt, wie Sie Ihr Wohlfühlprojekt rechtssicher umsetzen.

Inhalt:

Baugenehmigung fürs Saunahaus? Rechtliche Grundlagen

In Deutschland gibt es kein einheitliches Baurecht für Saunahäuser. Stattdessen regeln die einzelnen Bundesländer in ihren Landesbauordnungen, ob und unter welchen Bedingungen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Grundsätzlich gilt: Ein Saunahaus wird baurechtlich als Gebäude oder bauliche Anlage eingestuft und unterliegt damit den allgemeinen Vorgaben des Bauordnungsrechts. Dazu zählen z.B. die Vorschriften zu Abstandsflächen, zum Brandschutz und zum Nachbarschaftsrecht. Diese müssen auch dann eingehalten werden, wenn das Saunahaus selbst keine Baugenehmigung benötigt, sondern “verfahrensfrei” errichtet werden darf.

Als wenn das noch nicht genug wäre, können auch kommunale Bebauungspläne und besondere Abstandsregelungen die Anforderungen weiter verschärfen. Ebenso kann es sein, dass die Kommunen bestimmte, rechtlich relevante Begriffe (etwa “Aufenthaltsraum”) unterschiedlich auslegen. Letzendlich gilt: Nur das zuständige Bauamt kann eine rechtssichere Auskunft geben, was vor Ort genehmigungspflichtig ist und was nicht. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf eines Saunahauses beim Bauamt der Gemeinde nachzufragen, ob im konkreten Fall eine Baugenehmigung für Ihr Wunschmodell erforderlich ist.

Aber keine Sorge: In den folgenden Kapiteln erfahren Sie, worauf es in Sachen Baugenehmigung ankommt, sodass Sie Ihr Saunahaus planen können und bereits gut informiert in den Dialog mit der Behörde gehen können!

vier moderne Saunahäuser
Fjordholz Saunahaus Jutta, Pod-Sauna Modell 300, Spiegelsauna Kuido Black Edition, Saunahaus Modell Talleborg

Genehmigungsfreie Saunahäuser nach Größe und Bundesländern – und warum das alleine nicht reicht!

In den Bundesländern gibt es klare Größen- oder Volumengrenzen, bis zu denen ein Saunahaus (wie ein Gartenhaus) als „verfahrensfreies Nebengebäude“ ohne Genehmigung errichtet werden darf. Unterschieden werden dabei Bauvorhaben innerhalb der Gemeindegrenzen und solchen im Außenbereich.

Die in die Bauordnungen festgelegten Größen- oder Volumengrenzen unterscheiden sich je nach Bundesland und beziehen sich mal auf die Grundfläche (m²) und mal auf den umbauten Raum (m³). Vielerorts findet sich dazu die folgende Größentabelle (ohne die Anmerkungsstternchen), die alleine jedoch noch nicht ausreicht, um eine Gartensauna unterhalb der Maximalgröße genehmigungsfrei errichten zu dürfen:

Bundesland Genehmigungsfrei im bebauten Bereich Genehmigungsfrei im Außenbereich
Baden-Württemberg * bis 40 m³ bis 20 m³
Bayern bis 75 m³ Genehmigung erforderlich
Berlin bis 10 m² Genehmigung erforderlich
Brandenburg * bis 75 m³ Genehmigung erforderlich
Bremen bis 10 m² Genehmigung erforderlich
Hamburg * bis 30 m³ Genehmigung erforderlich
Hessen * bis 30 m³ Genehmigung erforderlich
Mecklenburg-Vorpommern bis 10 m² Genehmigung erforderlich
Niedersachsen * bis 40 m³ bis 20 m³
Nordrhein-Westfalen * bis 30 m³ Genehmigung erforderlich
Rheinland-Pfalz * bis 50 m³ bis 10 m³
Saarland bis 10 m² Genehmigung erforderlich
Sachsen bis 10 m² Genehmigung erforderlich
Sachsen-Anhalt bis 10 m² Genehmigung erforderlich
Schleswig-Holstein * bis 30 m³ bis 10 m³
Thüringen bis 10 m³ bis 10 m³

Merke: Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Bundesländer schränken die Genehmigungsfreiheit weiter ein, nämlich auf Gebäude “ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten”. Da sich die Vorschriften gelegentlich ändern, sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob in Ihrem Bundesland zum Zeitpunkt des Saunabaus eine solche Einschränkung gilt oder nicht!

Zwei Einraum-Saunahäuser ohne Vorraum
Fjordholz Mini Saunahaus Irma 44, 1,32 m² groß, Fjordholz Saunahaus Modell Paradiso Black Edition, 4,7 m²

Wichtig für die Genehmigungspflicht: Ist das Saunahaus ein “Aufenthaltsraum”?

Saunahäuser gibt es in verschiedenen Ausführungen: Als Einraum-Sauna ohne Vorraum, sowie als Saunahaus mit Vorraum, wobei dieser Vorraum unterschiedlich groß sein kann. Des weiteren gibt es auch noch Saunahäuser, die zwar keinen Vorraum, wohl aber eine überdachte Terrasse oder einen Anbau mit Rückwand mitbringen.

Welche Räume eines Saunahauses sind also “Aufenthaltsräume” im Sinne der Baugesetze? Unsere Recherchen zu dieser Frage haben ergeben:

  • Eine Einraum-Sauna, die lediglich zum Schwitzen genutzt wird, ist kein Aufenthaltsraum! Denn gemäß § 2 Abs. 7 der Musterbauordnung (MBO) sind Aufenthaltsräume „Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind“. Eine Mini-Sauna bleibt also in der Regel genehmigungsfrei (wenn elektrisch beheizt, siehe unten).
  • Ein kleiner Vorraum, der ausschließlich als Garderobe, Umkleide oder für die kurzfristige Lagerung von Saunazubehör genutzt wird, gilt in der Regel nicht als Aufenthaltsraum. (Es kommt jedoch darauf an, wie die lokale Baubehörde das sieht!).
  • Ein größerer Vorraum, der mit Sesseln oder Liegen zur Entspannung nach dem Saunagang genutzt wird, wird gemäß den landesspezifischen Vorschriften meist als Aufenthaltsraum eingestuft werden, wodurch das Saunahaus genehmigungspflichtig wird.
Fjordholz Saunahaus Modell Box Größe M schwarz
Fjordholz Saunahaus Modell Box Größe M schwarz (kleiner Vorraum, kann evtl. als “Garderobe” durchgehen!)
  • Eine überdachte Terrasse oder ein Anbau ist kein abgeschlossener Raum und gilt deshalb auch nicht als “Aufenthaltsraum”.  Ist der Raum jedoch mittels Glasschiebewänden verschließbar, beheizbar und wohnlich eingerichtet, wird er zum Aufenthaltsraum, mit entsprechenden Folgen für die Baugenehmigungspflicht.

Fazit:  Wie man sieht, liegt der Teufel im Detail! Letztendlich entscheidet die zuständige Baubehörde, was aus ihrer Sicht ein Aufenthaltsraum ist – insbesondere dann, wenn es um die Einstufung eines Vorraums geht. Unstrittig sind in der Regel Einraum-Saunen, die schon aufgrund ihrer begrenzten Größe genehmigungsfrei erbaut werden können – zumindest, sofern sie keine “Feuerstätte” (Holzofen!) enthalten.

Saunahaus mit Aufenthaltsraum: Abstand zum Nachbarn einhalten!

Unabhängig von der Frage der Baugenehmigung müssen Sie bei Gartenhäusern mit Aufenthaltsraum einen Grenzabstand zum Nachbarn von drei Metern einhalten.  Die Abstandsregel stammt aus der Länder-übergreifenden „Musterbauordung“ (MVO), die zur Vereinheitlichung der verschiedenen Landesbauordnungen gedacht ist. Sie wurden von den Bundesländern als Mindeststandard übernommen, doch gelten in einigen Ländern durchaus noch weitere Einschränkungen und Vorgaben, die man keinesfalls ignorieren sollte.

Lesen Sie dazu auch unseren speziellen Ratgeber: Gartenhaus: Abstand zum Nachbarn ?

Saunahaus mit Holzofen: nur Abnahme durch den Schornsteinfeger oder auch Baugenehmigung?

Knisterndes Feuer, gesundes Schwitzen, das meditative Flackern der Flammen: Die ursprünglichste Form des Saunierens ermöglicht die Gartensauna mit Holzofen. Allerdings ist dieser Holzofen eine “Feuerstätte” im Sinne es Gesetzes und benötigt – anders als ein Elektroofen – die Genehmigung durch den Bezirksschornsteinfeger. Ob darüber hinaus eine Baugenehmigung für das Saunahaus selbst erforderlich wird, entscheidet sich anhand der oben genannten Kriterien (Größe, Aufenthaltsraum), die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Fjordholz Design Saunahaus Modell Siiri Premium Hersteller-Logo
Fjordholz Design Saunahaus Modell Siiri Premium (hier mit Holzofen)

Zur Betriebserlaubnis durch den Schornsteinfeger:

Es empfiehlt sich, bereits vor dem Kauf Kontakt aufzunehmen, denn nur so erfahren Sie von autorisierter Seite, welche Gesetze und Vorschriften in Ihrem Fall eingehalten werden müssen. Aber keine Sorge, in aller Regel klappt das mit der Genehmigung des Holzofens problemlos! Die Vorschriften sind auch durchaus nachvollziehbar:

  • Die Stellfläche des Ofens und die Wand dahinter müssen durch Feuerschutzbleche geschützt werden. Ebenso sind die Sicherheitsabstände zwischen Holzofen und Wand bzw. Decke genau vorgeschrieben.
  • Darüber hinaus dürfen nur Holzöfen in Betrieb genommen werden, die das CE-Kennzeichen nach DIN EN15821-2010 tragen.
  • Ebenso müssen die Bestimmungen der Bundesimmesionsschutzverordung (1.BlmSCHV)  berücksichtigt werden.  (Sofern Sie eine Gartensaua mit Holzofen bei der Gartenhausfabrik bestellen, liefern wir das dafür erforderliche Zusatz-Kit zum Ofen gleich mit.)
  • Je nach geplantem Standort Ihrer Gartensauna mit Holzofen kann der vorgeschriebene Abstand zum Nachbarn auch größer sein als normalerweise.

Da manche Gemeinde noch eigene Vorgaben erlässt, ist das Vorgespräch mit dem Schornsteinfeger unverzichtbar: Vorher informieren erspart Ärger und Kosten, die mit einem Fehlkauf anfallen könnten.

Der Weg zur Baugenehmigung: Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Ihr Saunahaus die Größe der in Ihrem Bundesland genehmigungsfrei zu errichtenden Gartenhäuser überschreitet und / oder einen offiziellen Aufenthaltsraum mitbringt, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Für den Bauantrag eines Saunahauses sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bauzeichnungen: Maßstabsgetreue Grundrisse, Ansichten und Schnitte des geplanten Saunahauses.
  • Lageplan: Ein amtlicher Lageplan, der die genaue Position des Saunahauses auf dem Grundstück zeigt.
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Bauweise, verwendeten Materialien und der geplanten Nutzung (z. B. mit oder ohne Aufenthaltsraum, Art der Beheizung)
  • Nachweis der Grundstücksgrenzen: Zur Überprüfung der Einhaltung von Abstandsflächen.
  • Nachweise zu Brandschutz und ggf. Schallschutz: Besonders relevant bei Feuerstätten wie Holzöfen.
  • Technische Nachweise: Bei Holzöfen z. B. Zertifikate und Zulassungen des Ofens sowie Nachweise über den geplanten Schornstein.
  • Formulare der Bauaufsichtsbehörde: Diese können meist online oder direkt beim Bauamt bezogen werden.

Ablauf des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung, Schritt für Schritt

  1. Information und Beratung: Informieren Sie sich frühzeitig über die örtlichen Bauvorschriften und den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Klären Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Beratungsgespräch beim örtlichen Bauamt.
  2. Planung und Entwürfe: Erstellen Sie gemeinsam mit einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (meist Architekt oder Bauingenieur) die erforderlichen Unterlagen. In vielen Bundesländern dürfen Bauanträge nur von solchen Fachleuten eingereicht und unterschrieben werden.
  3. Zusammenstellung der Unterlagen: Sammeln Sie alle notwendigen Bauunterlagen und Nachweise (siehe oben)
  4. Einreichung des Bauantrags: Reichen Sie den vollständigen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. dem Bauamt Ihrer Gemeinde ein. Achten Sie darauf, alle Formulare korrekt auszufüllen und die erforderlichen Gebühren zu begleichen.
  5. Prüfung und Rückfragen: Die Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Es kann zu Rückfragen oder der Aufforderung zur Nachreichung weiterer Unterlagen kommen.
  6. Genehmigung oder Ablehnung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung. Erst dann dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Bei Ablehnung ist ggf. eine Überarbeitung oder ein Widerspruch möglich.

Beteiligte Behörden und Ansprechpartner

  • Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt/Gemeinde): Hauptansprechpartner für die Baugenehmigung. Hier werden Bauanträge eingereicht und geprüft
  • Gemeinde/Stadtverwaltung: Gibt Auskunft zum Bebauungsplan und zu örtlichen Besonderheiten
  • Bezirksschornsteinfeger: Bei Saunahäusern mit Holzofen ist zusätzlich eine Abnahme durch den Schornsteinfeger erforderlich.
  • Architekt/Bauingenieur (Entwurfsverfasser): Verantwortlich für die fachgerechte Erstellung und Einreichung der Bauunterlagen

Tipp: Halten Sie während des gesamten Prozesses engen Kontakt zu den Behörden und lassen Sie sich wichtige Aussagen schriftlich bestätigen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.Häufige Fehler und Stolpersteine

Häufige Fehler, Stolpersteine und Ablehnungsgründe (Checkliste)

Der Weg zur Baugenehmigung für ein Saunahaus ist mit einigen Fallstricken verbunden. Wer sich nicht frühzeitig und umfassend informiert, riskiert Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder sogar eine Ablehnung des Bauantrags. Im Folgenden finden Sie die typischen Ablehnungsgründe und bewährte Tipps zur Vermeidung von Problemen.

  1. Verstoß gegen Abstandsflächen: Häufig wird der erforderliche Mindestabstand zum Nachbargrundstück (meist 3 Meter) nicht eingehalten. Dies ist einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Bauantrags.
  2. Unzureichende oder fehlerhafte Unterlagen: Fehlende Bauzeichnungen, unvollständige Lagepläne oder eine unklare Baubeschreibung führen oft dazu, dass Anträge nicht bearbeitet oder abgelehnt werden.
  3. Nichtbeachtung des Bebauungsplans: Das geplante Saunahaus widerspricht den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans, etwa hinsichtlich der zulässigen Gebäudegröße, Dachform oder Nutzung
  4. Verstoß gegen Brandschutzvorgaben: Besonders bei Saunahäusern mit Holzofen werden Brandschutzauflagen nicht erfüllt, z. B. durch fehlende Nachweise oder zu geringe Abstände zu brennbaren Materialien.
  5. Fehlende Genehmigung für Feuerstätten: Wird ein Holzofen ohne Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger eingebaut, kann dies zur Ablehnung oder nachträglichen Nutzungsuntersagung führen.
  6. Unklare Nutzung: Wenn aus den Unterlagen nicht eindeutig hervorgeht, ob Aufenthaltsräume, Ruhezonen oder andere genehmigungspflichtige Nutzungen geplant sind, kann dies den Antrag verzögern oder verhindern.
  7. Verstoß gegen Natur- oder Denkmalschutz: Liegt das Grundstück in einem geschützten Bereich, sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Werden diese nicht eingeholt, droht die Ablehnung!

Praktisch: Der Bauantragsservice der Gartenhausfabrik

Überlassen Sie bei Ihrem Bauvorhaben nichts dem Zufall! Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf Ihrer Wunschsauna über die Voraussetzungen einer Baugenehmigung. Wenn Sie Fragen rund um das Thema Baugenehmigung haben oder einen günstigen Bauantragsservice in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns gerne Ihre Anfrage über das Kontaktformular senden, diese wird direkt an unseren externen Partner weitergeleitet und Sie erhalten umgehend eine Rückantwort auf Ihre Fragen.

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