Garantiebedingungen
Unsere Produkte werden unter hohen Qualitätsanforderungen gefertigt. Deshalb können wir auf viele Bausätze aus unserem Onlineshop eine Garantie von 5 Jahren geben. Welches Gartenhaus, Gerätehaus, Pavillon oder Holzgarage eine Garantie von 5 Jahren hat, ist in der jeweiligen Artikelbeschreibung gekennzeichnet.
Allgemeine Hinweise
Der von Ihnen gekaufte Bausatz wird nach der hohen Qualitätsnorm gefertigt. Das Material wird sorgfältig geprüft und verpackt. Um etwaige auftretende Probleme während des Aufbaus durch Sie oder Ihrer Aufbaufirma zu vermeiden, kontrollieren Sie bitte die Lieferung auf Vollständigkeit laut Stückliste vor dem Aufbau. Diese Kontrolle muss innerhalb 14 Tagen nach Anlieferung bei Ihnen erfolgen soweit keine anderen Absprachen getroffen wurden. Ansprüche auf Gewährleistung beschränken sich auf den Austausch von fehlerhaftem Material. Von vornherein sichtbar fehlerhafte oder defekte Bauteile, die trotzdem verbaut oder gestrichen werden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen!
Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Bedingungen für Produkte mit 5 Jahren Garantie
I. Garantiefall
Die GBV Gartenhaus Berlin Vertriebs GmbH gewährt über die gesetzlichen Rechte nach § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) hinaus eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen. Die GBV Gartenhaus Berlin Vertriebs GmbH garantiert bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Standsicherheit der Produkte gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Nicht abgedeckt durch die Garantie sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung und unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere nicht bestimmungsgemäße Belastung (z.B. Schneelasthöhe nicht oder falsch berücksichtigt), mechanische Beschädigungen der Oberflächen, optische Beeinträchtigungen wie Ausbleichen oder Farbveränderungen durch Licht sowie jahreszeitliche und/oder klimatisch bedingte Verformungen, Rißbildungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche natürliche Veränderungen der verbauten Holzwerkstoffe oder irgendeine Veränderung (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt. Ausgenommen sind ebenfalls Schäden infolge unsachgemäßer Pflege, Reinigung oder Instandhaltung der vorhandenen Holzqualität. Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch unsachgemäße Fundamente und Gründungen sowie Schäden durch Windgeschwindigkeiten über 7 Windstärken. Die Garantie gilt ausschließlich für Erste-Wahl-Produkte und die Verwendung im normalen nicht gewerblichen Beanspruchungsbereich.
II. Garantiedauer
Die Garantiedauer beträgt für die gekennzeichneten Produkte 5 Jahre, jeweils ab dem entsprechenden Kaufdatum.
III. Garantiebedingungen
Die Produkte müssen entsprechend den Verkaufsbedingungen und den dem Produkt beiliegenden Anweisungen, insbesondere entsprechend der Montageanleitung aufgebaut worden sein. Das gelieferte Material ist vor dem Aufbau auf eventuelle Materialfehler/Beschädigungen zu prüfen. Ebenso hat die Pflege und Reinigung der Produkte entsprechend der dem Produkt beiliegenden Anleitung zu erfolgen.
IV. Anmeldung des Garantiefalls
Jede Beanstandung muss bei der GBV Gartenhaus Berlin Vertriebs GmbH schriftlich unter Vorlage von Fotos und der Originalrechnung, die als Garantieurkunde gilt, erfolgen. Kann die Originalrechnung nicht mehr vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Nach Eingang der Anzeige bei der GBV Gartenhaus Berlin Vertriebs GmbH hat diese innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist die GBV Gartenhaus Berlin Vertriebs GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung des beanstandeten Produkts vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.
V. Garantieumfang
Bei einem anerkannten Garantiefall wird nach Wahl von der GBV Gartenhaus Berlin Vertriebs GmbH das nicht ordnungsgemäße Produkt repariert oder alternativ hierzu gleichwertiges Ersatzmaterial gestellt. Das Ersatzmaterial kann von dem Kunden kostenlos unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Demontage- oder Folgekosten sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, bei seiner Verkaufsstelle, die sich aus der Originalrechnung ergibt, abgeholt werden.
VI. Verjährung des geltend gemachten Garantieanspruchs
Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Ansprüche aus dieser Garantie verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Eingang der schriftlichen Beanstandung des Kunden bei der GBV Gartenhaus Berlin Vertriebs GmbH (siehe IV.), frühestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist.